Freie Rednerin
Eine Person, die Zeremonien schreibt und spricht, ohne kirchliches oder staatliches Amt. Der Beruf ist in Deutschland nicht geschützt.
Eine freie Rednerin — auch Traurednerin, Trauerrednerin oder Zeremonienrednerin — gestaltet und hält Zeremonien für Übergänge: Trauungen, Trauerfeiern, Willkommensfeste, Jubiläen.
Sie ist keine Beamtin und keine Geistliche. Sie hat kein Amt, das ihr Befugnis verleiht, und ihre Zeremonien haben keine Rechtswirkung.
Sie ist auch keine Moderatorin. Eine Moderatorin führt durch ein Programm. Eine Rednerin schreibt den Text, den sie hält, und sie schreibt ihn für diese Menschen.
Der Begriff ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen. Aussagekräftig sind deshalb nicht Titel, sondern Ausbildung, Zertifizierung — etwa über eine Industrie- und Handelskammer — und Arbeitsproben.
Was den Unterschied macht, ist nicht die Bühnenpräsenz. Es ist die Frage, ob jemand zuhören kann, bis das Wesen eines Menschen sichtbar wird.