Standesamtliche Trauung
Die rechtsgültige Eheschließung vor der Standesbeamtin. Nur sie begründet die Ehe — kirchliche und freie Trauungen stehen daneben.
Die standesamtliche Trauung ist in Deutschland die einzige Form der Eheschließung mit Rechtswirkung. Sie findet vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten statt, im Standesamt oder an einer genehmigten Außenstelle.
Vorher steht die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Wohnorts, mit Ausweisen und beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister.
Sie dauert in der Regel fünfzehn bis dreißig Minuten und folgt einem festen Ablauf: Ansprache, Frage nach dem Ehewillen, Unterschriften, Ringe.
Eine freie Trauung ersetzt sie nicht und konkurriert nicht mit ihr. Beide Termine können am selben Tag liegen oder Wochen auseinander — häufig wird der Standesamtstermin klein gehalten und die freie Zeremonie zum eigentlichen Fest.
Das Standesamt macht die Ehe gültig. Ob sie sich auch bedeutend anfühlt, entscheidet niemand mit einem Stempel.
Ausführlich, mit Ablauf, Beispielen und Fragen.
Wie eine freie Trauung abläuft