Asche verstreuen
Die Asche wird nicht in einer Urne beigesetzt, sondern auf einer ausgewiesenen Fläche verstreut. In NRW auf dem Friedhof möglich, wenn die verstorbene Person es schriftlich bestimmt hat.
Beim Verstreuen wird die Asche nicht in einer Urne beigesetzt, sondern offen auf eine Fläche gegeben. Auf dem Friedhof heißt diese Fläche Aschestreufeld oder Streuwiese.
In Nordrhein-Westfalen ist das auf einem dafür festgelegten Bereich des Friedhofs erlaubt, wenn die verstorbene Person es schriftlich oder elektronisch bestimmt hat. Ein Wunsch, an den sich die Familie nur erinnert, reicht nicht.
Außerhalb eines Friedhofs ist es in NRW die Ausnahme. Die Behörde darf es genehmigen, wenn es ebenso bestimmt ist und der Ort dauerhaft öffentlich zugänglich bleibt. Ein privater Garten erfüllt das in aller Regel nicht. Die Urne zu Hause aufzubewahren, ist nicht erlaubt. Andere Bundesländer regeln das anders.
Wer es für sich selbst möchte, schreibt es am besten jetzt auf. Später kann es niemand mehr für einen bestimmen.
Das Verstreuen übernimmt die Friedhofsverwaltung oder der Bestatter. Angehörige dürfen meist dabei sein. Eine Trauerfeier kann vorher stattfinden.
Was bleibt, ist kein eigenes Grab, sondern eine Wiese, die viele teilen. Für manche ist genau das tröstlich. Anderen fehlt später der Stein mit dem Namen.
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