Todesanzeige
Die öffentliche Bekanntgabe eines Todesfalls durch die Angehörigen — in der Zeitung oder online. Nicht zu verwechseln mit der Sterbeurkunde.
Eine Todesanzeige, auch Traueranzeige genannt, gibt einen Todesfall öffentlich bekannt. Sie wird von den Angehörigen aufgegeben, meist über das Bestattungshaus, und erscheint in der Tageszeitung oder auf einem Trauerportal.
Sie ist kein amtliches Dokument. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus; die Todesanzeige ist eine Mitteilung, keine Urkunde.
Enthalten sind üblich: der Name, Geburts- und Sterbedatum, die Namen der nächsten Angehörigen, Ort und Zeit der trauerfeier sowie ein Wort dazu, ob die Feier im engsten Kreis stattfindet.
Häufig steht dort auch ein Hinweis auf Blumen oder Spenden. Wer sich etwas anderes wünscht als Kränze, sagt es an dieser Stelle — später erreicht es niemanden mehr.
Eine Todesanzeige ist die erste öffentliche Formulierung über einen Menschen. Was dort steht, prägt, womit die Trauergemeinde ankommt.
Ausführlich, mit Ablauf, Beispielen und Fragen.
Wie eine Trauerfeier abläuft