Abschiede

Was nach einer Fehlgeburt möglich ist.

Mutterschutz, Eintrag beim Standesamt, Bestattung, Hebamme. Ein Überblick.

Daria Pfeiffer am Schreibtisch mit Papieren
Nichts davon muss man nutzen. Aber man sollte wissen, dass es geht.
Abschiede 12. Januar 2027 · 3 Minuten

Nach einer frühen Fehlgeburt sagt einem kaum jemand, was einem zusteht. Dabei hat sich in den letzten Jahren einiges geändert.

Ich bin Rednerin, keine Juristin. Dieser Text ist ein Überblick mit Stand Herbst 2026, kein Rechtsrat. Die Einzelheiten kennen Krankenkasse, Standesamt und Frauenarztpraxis.

Wie ein Abschied ohne Grab aussehen kann, steht im Text über den Abschied von einem Sternenkind.

Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Seit dem 1. Juni 2025 gilt nach einer Fehlgeburt ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche ein gestaffelter Mutterschutz:

  • ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen,
  • ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen,
  • ab der 20. Woche bis zu acht Wochen.

In dieser Zeit darf der Arbeitgeber keine Arbeit verlangen. Wer arbeiten möchte, kann sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Gezahlt wird Mutterschaftsgeld über die Krankenkasse. Vor der dreizehnten Woche gibt es keinen Mutterschutz. Dann bleibt die Krankschreibung durch die Ärztin, und auch die ist ein Recht, kein Gefallen.

Der Eintrag beim Standesamt

Kinder, die mit weniger als 500 Gramm tot geboren werden, erscheinen nicht im Geburtenregister. Seit 2013 können Eltern ihr Kind trotzdem beim Standesamt dokumentieren lassen, auch nach einer sehr frühen Fehlgeburt. Sie bekommen eine Bescheinigung. Darauf können der Vorname und der Familienname stehen, den die Eltern ihm geben, das Geschlecht, wenn es bekannt ist, dazu Tag und Ort der Geburt.

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem die Fehlgeburt geschah. Mitzubringen sind ein Ausweis und ein Nachweis, etwa der Mutterpass oder eine Bescheinigung von Ärztin oder Hebamme. Die Gebühr ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Für manche ist dieses Blatt Papier der Beweis, den sie gebraucht haben. Ein amtliches Dokument, auf dem steht, dass es dieses Kind gab.

Ein Blatt Papier, auf dem steht, dass es dieses Kind gab.

Bestattung

Ab 500 Gramm gilt in Deutschland eine Bestattungspflicht. Darunter dürfen Eltern ihr Kind in der Regel auf Wunsch bestatten lassen, in einem eigenen Grab oder in einem Grabfeld für Sternenkinder, wie es viele Friedhöfe inzwischen haben. Viele Kliniken bieten außerdem gemeinsame Bestattungen an, mehrmals im Jahr, oft mit einer Gedenkfeier, zu der Eltern kommen dürfen. Die genauen Regeln stehen im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslands. Klinik oder Bestatter wissen, was vor Ort gilt.

Und wenn es nichts zu bestatten gibt, weil der Verlust zu Hause geschah oder sehr früh war: Auch dann ist ein Abschied möglich. Er braucht kein Grab, nur einen Ort.

Erinnerungen sichern

In den Tagen nach einem Verlust denkt kaum jemand daran. Später wünschen sich viele, sie hätten es getan. Praxis und Klinik geben das Ultraschallbild heraus, wenn man danach fragt, und alles, was dort dokumentiert wurde. Bei späteren Verlusten, wenn ein Kind still geboren wird, gibt es ehrenamtliche Fotografinnen und Fotografen, die auf Wunsch kommen und Bilder machen. Kliniken und Hebammen wissen, wie man sie erreicht.

Auch ein Fußabdruck, ein Armbändchen aus der Klinik, eine Kerze vom Tag selbst können später das sein, woran sich die Erinnerung festhält.

Hebamme und Begleitung

Auch nach einer frühen Fehlgeburt besteht ein Anspruch auf Hebammenhilfe. Das wissen viele nicht. Eine Hebamme kann nach Hause kommen, nach dem Körper sehen und Fragen beantworten, die man der Frauenärztin vielleicht nicht stellt. Die Kosten trägt die Krankenkasse.

Daneben gibt es Beratungsstellen, Seelsorge in Kliniken und in vielen Städten Gruppen für Sternenkind-Eltern. Wenn die Trauer schwerer wird statt leiser, wenn Schlaf und Appetit wegbleiben, ist dort oder bei der Hausärztin der richtige Ort. Das ist keine Schwäche.

Was davon wichtig ist

Nichts davon muss man nutzen. Manche wollen den Eintrag, manche nicht. Manche wollen ein Grab, anderen reicht ein Licht im Schrank. Aber wer weiß, dass es diese Möglichkeiten gibt, entscheidet. Wer es nicht weiß, versäumt.

Daria Pfeiffer
Daria Pfeiffer Freie Rednerin · Duisburg & NRW · über 100 Zeremonien

Ich begleite Menschen bei den Übergängen, die zählen. Ich schreibe keine Standardreden. Ich suche die Essenz eines Menschen und male sie in Worte. Meine Geschichte

Autorin von »In Zeremonie mit Dir«, »Eure Essenz« und »Wenn es Dich erwischt«.
Stilpunkte 2025 & 2026 · Zertifizierte Freie Rednerin (IHK Köln).

Häufige Fragen.

Abschiede
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?

Ja, seit dem 1. Juni 2025 ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu zwei Wochen ab der 13., bis zu sechs ab der 17. und bis zu acht Wochen ab der 20. Woche.

Kann man ein Sternenkind beim Standesamt eintragen lassen?

Ja. Auch für Kinder unter 500 Gramm stellt das Standesamt auf Antrag eine Bescheinigung aus, mit Namen, Datum und Ort. Zuständig ist das Standesamt am Ort der Fehlgeburt.

Darf man ein Kind unter 500 Gramm bestatten?

In der Regel ja, auf Wunsch der Eltern. Die Einzelheiten regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslands. Viele Kliniken bieten zudem gemeinsame Bestattungen an.

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